EU-Drohnenverordnung
Grundlagen der Betriebskategorien
Die europäische Drohnenverordnung definiert drei Betriebskategorien: Open, Specific und Certified. Jede Kategorie hat unterschiedliche Anforderungen.
Open Category (Offene Kategorie)
Die offene Kategorie erlaubt Flüge ohne vorherige Genehmigung, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Der Pilot muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne haben und darf nicht höher als 120 Meter fliegen.
Unterkategorien A1, A2, A3
Die offene Kategorie unterteilt sich in drei Unterkategorien (A1, A2, A3), die sich durch den erlaubten Abstand zu Menschen und die maximale Startmasse der Drohne unterscheiden.
GDDC-AIR-001 :: Betriebsgenehmigung
STATUS: ACTIVE | ZONE: DEU-SH-FL
PILOT: [AUTHORIZED] | EXP: 2025-12-31
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
Abbildung 1.2 — Übersicht der Betriebskategorien nach EU-VO 2019/947. Stand: März 2024.